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Sitzung vom 19.02.2024

Grundstücksvergabe in Gärtenwiesen West

In der Sitzung des Ortschaftsrats am 19. Februar stellte Gerhard We-
ber vom Amt für Liegenschaften das Vergabeverfahren für die Grund-
stücke in Gärtenwiesen West vor. Dort läuft aktuell die Erschließung
der Grundstücke, die im Sommer abgeschlossen sein soll. Es werden
17 Wohnbaugrundstücke entstehen, teils für Einfamilienhäuser und
teils für Doppelhaushälften. Je nachdem liegt die Grundstücksgröße
bei 285 bis 699 m². Der Bodenrichtwert wurde auf 452 Euro/m² fest-
gelegt, der Verkaufswert (inklusive Erschließungskosten) auf 450
Euro/m². Bei einer Gesamtfläche von circa 7.900 m² bedeutet das
im Falle des vollständigen Verkaufs Einnahmen für die Stadt in Höhe
von ca. 3,5 Millionen Euro.
Die Vergabe der Grundstücke soll nicht frei, sondern gemäß einer
Vergabeleitlinie erfolgen. Das bedeutet, dass sich Interessierte be-
werben können und anhand eines festgelegten Kriterienkatalogs
Punkte erhalten. Kriterien sind unter anderem Familienstand, Kinder-
zahl, ein Ehrenamt im Katastrophenschutz (DLRG, Feuerwehr, Rotes
Kreuz usw.) sowie ortsbezogene Kriterien wie Hauptwohnsitz oder
Arbeitsplatz in Bruchsal. Wobei Letztere nur zu 50 % in die Gesamt-
punktzahl einfließen dürfen. Besteht am Ende Punktgleichheit, ent-
scheidet ein Losverfahren unter Aufsicht des Stadtschreibers. Die
Entscheidung für eine Vergabeleitlinie fiel aufgrund europarechtli-
cher Vorgaben, aktueller Rechtsprechung und der steigenden Grund-
stücksnachfrage. Ziel ist es, die Vergabe rechtssicher zu machen
und anschließende Klagen sowie die damit verbundene Unsicher-
heit für alle neuen Eigentümer/-innen zu vermeiden. Die Bewerbung
bei der Stadt erfolgt nicht auf ein bestimmtes Grundstück, sondern
zunächst ganz allgemein. Die Interessierten mit der meisten Punkt-
zahl im Vergabeverfahren dürfen zuerst Grundstücke auswählen,
anschließend diejenigen mit den zweitmeisten Punkten usw. Bewer-
bungsschluss ist der 22. April.
Die Kaufverträge werden neben einer Selbstnutzungsverpflichtung
und dem Vorkaufsrecht der Stadt auch eine Bauverpflichtung enthal-
ten. Das bedeutet, dass innerhalb von zwei Jahren nach der notariel-
len Beurkundung mit dem Bau begonnen werden muss, ein weiteres
Jahr darf die Fertigstellung in Anspruch nehmen.
Die entsprechenden Beschlussanträge zur Vergabeleitlinie, zur Eröff-
nung des Veräußerungsverfahrens für die stadteigenen Grundstücke
und zur Festlegung des Kaufpreises nahm der Ortschaftsrat einstim-
mig an.

Masterplan Windenergie für Bruchsal

In der Ortschaftsratssitzung vom 19. Februar stand neben der
Grundstücksvergabe in Gärtenwiesen West auch das Thema Wind-
energieanlagen auf der Agenda. Hierzu berichteten Charlotte Kling-
müller und Anja Thome vom Stadtplanungsamt über den aktuellen
Stand. Ausgangssituation war, dass der Regionalverband Mittlerer
Oberrhein eine Suchraumkarte für Windenergieanlagen ausarbeiten
musste. Zielvorgabe war eine Ausweisung von 1,8 Prozent der Ver-
bandsfläche als sogenannte Vorranggebiete. Dieses Ziel übertraf der
Verband deutlich und wies im Sommer 2023 in einer ersten Such-
raumkarte 7,5 Prozent der Verbandsfläche als Vorranggebiete aus.
Für Bruchsal war hier mit 13,6 Prozent seiner Gesamtgemarkung
deutlich mehr Fläche enthalten als für andere Gebiete. Daraufhin
war die Stadt Bruchsal mit der Bevölkerung, den Ortschaftsräten
und dem Gemeinderat in die Diskussion gegangen und hatte in einer
Stellungnahme den Regionalverband aufgefordert, die Suchräume
für Bruchsal auf 5,2 Prozent der Gemarkungsfläche zurückzuneh-
men. Am 24. Januar wurden nun die Vorranggebiete innerhalb der
Suchräume festgelegt. Während von der Gesamtfläche des Ver-
bandsgebiets nur noch 3,3 Prozent und damit immer noch mehr als
die geforderten 1,8 Prozent enthalten sind, werden für Bruchsal 9,4
Prozent der Gesamtgemarkung als Vorrangflächen ausgewiesen –
eine Fläche, auf der circa 25 Windräder stehen könnten. Auch eine
Teilfläche nördlich von Büchenau ist darin noch vorgesehen, obwohl
die Stadt gefordert hatte, diesen Bereich nicht zu berücksichtigen.
Denn mit 37 Hektar und Platz für gerade einmal zwei Windräder ist
die Fläche zu klein und liegt außerdem völlig isoliert im Westen von
Bruchsal, während sich die übrigen Vorranggebiete eher im Osten
von Bruchsal befinden. Der Regionalverband selbst hatte eigentlich
alle Flächen, die Platz für weniger als drei Windräder bieten, von vorn-
herein ausgeschlossen. Deshalb und aufgrund der Tatsache, dass
der Verband ja noch Spielraum hat, die ausgewiesenen Gebiete zu
verkleinern, wird die Stadt Bruchsal ihre bereits abgegebene Stel-
lungnahme noch einmal nachschärfen und erneut die Rücknahme
der von den Ortschaftsräten und dem Gemeinderat beschlossenen
Gebiete aus der Suchraumkulisse fordern. Eine zweite Offenlegung
durch den Regionalverband ist dann Ende 2024 geplant.
Die Kenntnisnahme des Sachverhalts durch den Ortschaftsrat und
die Empfehlung an den Gemeinderat, eine weitere detaillierte Stel-
lungnahme der Verwaltung zu beauftragen, erfolgte einstimmig.

(Aus Amtsblatt Nr. 9/10 vom 29.02.2024/07.03.2024)

 
 
 
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