Historie
In der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg heißt es in Paragraph 1, Ziffer3:
"Die verantwortliche Teilnahme an der bürgerschaftlichen Verwaltung der Gemeinde ist Recht und Pflicht des Bürgers".
Das bedeutet, dass in den Kommunen und Kreisen die Parlamente nicht nur Parteimitglieder sitzen dürfen, sondern dass allen der Weg in diese Gremien offen steht. Und daraus leitet sich der Grundgedanke der Tätigkeit der Freien Wähler ab.
Ein großer Politikwissenschaftler hat es einmal so ausgedrückt:
"Die kommunalpolitischen Fragen lassen sich viel schwerer unter dem Aspekt parteipolitischer Programme erfassen und beurteilen, als Probleme der Bundes- und Landespolitik. Es gibt keine christliche Straßenbeleuchtung und keine sozialistischen Bedürfnisanstalten. Es ist kein Zweifel, dass die Wählervereinigungen für die Gemeindevertretungen häufig qualifiziertere Vertreter präsentieren als die politischen Parteien".
(Professor Dr. Theodor Eschenburg, "Der Spiegel", 16.3.1960)
Die Gründung des Landesverbandes der Freien Wähler erfolgte offiziell am 3. März 1956 in Stuttgart. Gründungsmitglieder waren Carl Ebner, Ulm; Elisabeth Haberkorn, Weinheim; Dr. Hermann Hohn, Ladenburg; Gerd Pauly, Rastatt und Dr. med. Erich Weiler, Mosbach.
Dr. Weiler wurde an diesem Tage von der Gründergruppe zum 1. Landesvorsitzenden gewählt. Er führte die FWV bis April 1967 in diesem Amt.